Ursula von der Leyen wird EU-Kommissionspräsidentin – ohne in irgendeiner Form den EU-Bürgern zur Wahl gestanden zu haben. That’s not fair (um im Süßigkeiten-Bild zu bleiben).
Von Noah Egner
Erst Irritation, jetzt unmenschliche Wut. Aber warum? Ursula von der Leyen, die einstige Verteidigungsministerin, ist nun EU-Kommissionspräsidentin. Das hinzunehmen schmeckt sauer, muss aber ertragen werden und kann auch vertragen werden. Besonders gehaltvolle Suppen kochte Frau von der Leyen in jüngster Zeit eh nicht, ich sage nur „Gorch Flop“ und Berater-Romanzen. Und wie wir alle wissen: Auch Center Shocks verlieren – beruhigend – schnell ihren Geschmack.
Cholerische Anfälle löst vielmehr das Wie aus. Eine Nicht-Spitzenkandidatin, noch nicht mal gelistete Kandidatin, steigt zur EU-Kommissionspräsidentin auf oder one step to: vom Demokraten zum Assi. Liebe Wählerinnen und Wähler, ihr und ich, wir wurden hinters Licht geführt. (Mehr zur Europawahl im Mai 2019)
2014 gab es Zucker
Es ging doch so gut los: 2014 wurde erstmals das Spitzenkandidaten-Prinzip erprobt. Jean-Claude Juncker, eben der parteiinterne, gewählte Spitzenkandidat der EVP (Europäische Volkspartei), schaffte es durch den Europa-Wahlsieg in das Amt. Die Wählerinnen und Wähler hatten sich mit ihrem Kreuz nicht nur für die EVP entschieden, sondern auch für den Spitzenkandidaten Juncker. Doch ein Wahlsieg alleine führte nicht zu seiner Amtserhebung. Es waren die mit den längeren Hebeln. EU-Rat und -Parlament obliegt es laut EU-Vertrag, über die Besetzung der Stelle des/der EU-Kommissionspräsidenten/-in zu bestimmen. Doch Rat und Parlament akzeptierten 2014 die Wahl der Wähler: Rat und Parlament winkten Juncker durch, man pfiff auf die Verträge, indes wurde der demokratische Wille, vor allem vom Rat, demonstriert. Ein Erfolg.
2019 gibt es nun die Peitsche
Und 2019 rauscht alles sturzbachartig Richtung Untergang. Die Rats-Hennen und -Hähne lassen ungefragt ihre Muskeln im europäischen Gacker-Stall spielen. Zwar gewinnt die EVP auch die diesjährige Europawahl, aber ihr Spitzenkandidat Manfred Weber guckt traurig drein, keiner will ihn – abgesehen von den EVP-Wählern, aber es sind ja nur Wähler. Also Rat und Parlament wollen nicht, nicht ihn, nicht Weber. Da wurde schnell der EU-Vertrag aus der Mottenkiste gefingert.
Artikel 17, Absatz 7 sagt: ,,Der Europäische Rat schlägt dem Europäischen Parlament nach entsprechenden Konsultationen mit qualifizierter Mehrheit einen Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Kommission vor; dabei berücksichtigt er das Ergebnis der Wahlen zum Europäischen Parlament. Das Europäische Parlament wählt diesen Kandidaten mit der Mehrheit seiner Mitglieder.“ Sehr verklausulierter Fach-Sprech, konkret meint das: Der Rat hat die Hosen an, er schlägt den zukünftigen EU-Kommissionspräsidenten vor, das Parlament segnet dann nur noch ab. Was die Wähler wollen bleibt zwar im Hinterkopf, ist aber nicht bindend.
Gab es 2014 das Zuckerbrot? Kommt 2019 dann die zwangsläufige Peitsche? Es scheint so. Durch den EU-Vertrag wird es Rat und Parlament weiterhin gestattet sein, die Entscheidungen der Wählerschaft zu übergehen. In den Mündern aller, die an der 2019er Europawahl teilgenommen haben, muss das bitter sein – es ist zwar legal, aber legitim fühlt es sich nicht an. Und bei der nächsten Europawahl werden wir uns daran erinnern, wie sauer der Center Shock beim ersten Bissen war.
Du willst mehr? Du bekommst mehr!
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Cholerische Anfälle löst vielmehr das Wie aus. Eine Nicht-Spitzenkandidatin, noch nicht mal gelistete Kandidatin, steigt zur EU-Kommissionspräsidentin auf oder one step to: vom Demokraten zum Assi. Liebe Wählerinnen und Wähler, ihr und ich, wir wurden hinters Licht geführt. (Mehr zur Europawahl im Mai 2019)
2014 gab es Zucker
Es ging doch so gut los: 2014 wurde erstmals das Spitzenkandidaten-Prinzip erprobt. Jean-Claude Juncker, eben der parteiinterne, gewählte Spitzenkandidat der EVP (Europäische Volkspartei), schaffte es durch den Europa-Wahlsieg in das Amt. Die Wählerinnen und Wähler hatten sich mit ihrem Kreuz nicht nur für die EVP entschieden, sondern auch für den Spitzenkandidaten Juncker. Doch ein Wahlsieg alleine führte nicht zu seiner Amtserhebung. Es waren die mit den längeren Hebeln. EU-Rat und -Parlament obliegt es laut EU-Vertrag, über die Besetzung der Stelle des/der EU-Kommissionspräsidenten/-in zu bestimmen. Doch Rat und Parlament akzeptierten 2014 die Wahl der Wähler: Rat und Parlament winkten Juncker durch, man pfiff auf die Verträge, indes wurde der demokratische Wille, vor allem vom Rat, demonstriert. Ein Erfolg.
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Und 2019 rauscht alles sturzbachartig Richtung Untergang. Die Rats-Hennen und -Hähne lassen ungefragt ihre Muskeln im europäischen Gacker-Stall spielen. Zwar gewinnt die EVP auch die diesjährige Europawahl, aber ihr Spitzenkandidat Manfred Weber guckt traurig drein, keiner will ihn – abgesehen von den EVP-Wählern, aber es sind ja nur Wähler. Also Rat und Parlament wollen nicht, nicht ihn, nicht Weber. Da wurde schnell der EU-Vertrag aus der Mottenkiste gefingert.
Artikel 17, Absatz 7 sagt: ,,Der Europäische Rat schlägt dem Europäischen Parlament nach entsprechenden Konsultationen mit qualifizierter Mehrheit einen Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Kommission vor; dabei berücksichtigt er das Ergebnis der Wahlen zum Europäischen Parlament. Das Europäische Parlament wählt diesen Kandidaten mit der Mehrheit seiner Mitglieder.“ Sehr verklausulierter Fach-Sprech, konkret meint das: Der Rat hat die Hosen an, er schlägt den zukünftigen EU-Kommissionspräsidenten vor, das Parlament segnet dann nur noch ab. Was die Wähler wollen bleibt zwar im Hinterkopf, ist aber nicht bindend.
Gab es 2014 das Zuckerbrot? Kommt 2019 dann die zwangsläufige Peitsche? Es scheint so. Durch den EU-Vertrag wird es Rat und Parlament weiterhin gestattet sein, die Entscheidungen der Wählerschaft zu übergehen. In den Mündern aller, die an der 2019er Europawahl teilgenommen haben, muss das bitter sein – es ist zwar legal, aber legitim fühlt es sich nicht an. Und bei der nächsten Europawahl werden wir uns daran erinnern, wie sauer der Center Shock beim ersten Bissen war.
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