Es gibt eine neue Portion Wissen zum Mitnehmen und Angeben. Habt ihr euch schon einmal gefragt, wie es mit dem Meta-Konto einer verstorbenen Person weitergeht?
Über 3,27 Milliarden Menschen weltweit nutzen täglich die Dienste des Konzerns Meta, zu dem Facebook, Instagram, Messenger, WhatsApp und weitere gehören. Das geht aus dem jüngsten Quartalsbericht (März 2024) des Konzerns hervor. Hinzu kommt – im Falle von Facebook und Instagram – eine Vielzahl an stillgelegten Konten, deren Nutzer:innen verstorben sind. Laut einer Studie des Oxford Internet Institutes (OII) aus dem Jahr 2019 könnte die Zahl der Facebook-Konten von verstorbenen Personen schon 2070 die Zahl der aktiven Nutzer:innen übersteigen. Das Institut spricht in diesem Zusammenhang gar von einem „digitalen Friedhof“. Ein Exkurs in die Untiefen des digitalen Nachlasses.
Wie der Bundesgerichtshof im Juli 2018 entschied, werden digitale Daten und Zugriffsrechte genauso vererbt wie reale Gegenstände. Demnach gehen also die Nutzungsrechte für das Konto einer verstorbenen Person auf ihre Erb:innen über. Wenn die Erb:innen also Zugriffsrechte auf das Konto der verstorbenen Person fordern, muss Meta dem nachkommen. Darüber hinaus haben Hinterbliebene folgende Möglichkeiten im Umgang mit dem Konto einer verstorbenen Person.
Zum einen gibt es sowohl bei Facebook, als auch bei Instagram die Option, ein Konto in den sogenannten „Gedenkzustand“ zu versetzen. In diesem Fall bleibt das Konto mit dem Zusatz „In Erinnerung an“ erhalten, die Inhalte werden eingefroren. Angehörige und Trauernde können der verstorbenen Person auf diesem Weg gedenken, die Inhalte des Kontos aber nicht verändern. Um ein Konto in den Gedenkzustand zu versetzen, müssen Hinterbliebene den Tod nachweisen können, etwa durch eine Todesanzeige. Auch die Löschung eines inaktiven Kontos ist möglich – auch dafür müssen sich die Hinterbliebenen mit den entsprechenden Unterlagen an Meta wenden. Welche Nachweise für die jeweiligen Änderungen genau benötigt werden, ist in den Richtlinien von Meta nachzulesen.
Wenn man die Entscheidung über den Verbleib es eigenen Kontos jedoch nicht bei Angehörigen oder Freund:innen abladen möchte oder schlichtweg vermeiden will, dass diese Zugriff auf die eigenen Daten erhalten, kann man vorsorgen: In den Kontoeinstellungen von Facebook und Instagram gibt es die Option, as Konto nach deinem Ableben löschen oder in den Gedenkzustand versetzen zu lassen. Auch in diesem Fall müssen sich die Hinterbliebenen mit einem Sterbenachweis an Meta wenden. Es gibt außerdem die Option, einen „Nachlasskontakt“ zu bestimmen, der oder die das Konto im Gedenkzustand verwalten darf. Mit dem Tod einer nahestehenden Person drängen sich meist auch Fragen auf, die für die Hinterbliebenen zur zusätzlichen Belastung werden. Das gilt für die digitale Welt nicht weniger als für die analoge, schließlich umfassen Hinterlassenschaften schon lange nicht mehr nur Geld, Wohnraum oder physische Gegenstände. Eine gewisse Voraussicht im Hinblick auf den digitalen Nachlass kann also durchaus hilfreich sein.
Es gibt eine neue Portion Wissen zum Mitnehmen und Angeben. Habt ihr euch schon einmal gefragt, wie es mit dem Meta-Konto einer verstorbenen Person weitergeht?
Über 3,27 Milliarden Menschen weltweit nutzen täglich die Dienste des Konzerns Meta, zu dem Facebook, Instagram, Messenger, WhatsApp und weitere gehören. Das geht aus dem jüngsten Quartalsbericht (März 2024) des Konzerns hervor. Hinzu kommt – im Falle von Facebook und Instagram – eine Vielzahl an stillgelegten Konten, deren Nutzer:innen verstorben sind. Laut einer Studie des Oxford Internet Institutes (OII) aus dem Jahr 2019 könnte die Zahl der Facebook-Konten von verstorbenen Personen schon 2070 die Zahl der aktiven Nutzer:innen übersteigen. Das Institut spricht in diesem Zusammenhang gar von einem „digitalen Friedhof“. Ein Exkurs in die Untiefen des digitalen Nachlasses.
Wie der Bundesgerichtshof im Juli 2018 entschied, werden digitale Daten und Zugriffsrechte genauso vererbt wie reale Gegenstände. Demnach gehen also die Nutzungsrechte für das Konto einer verstorbenen Person auf ihre Erb:innen über. Wenn die Erb:innen also Zugriffsrechte auf das Konto der verstorbenen Person fordern, muss Meta dem nachkommen. Darüber hinaus haben Hinterbliebene folgende Möglichkeiten im Umgang mit dem Konto einer verstorbenen Person.
Zum einen gibt es sowohl bei Facebook, als auch bei Instagram die Option, ein Konto in den sogenannten „Gedenkzustand“ zu versetzen. In diesem Fall bleibt das Konto mit dem Zusatz „In Erinnerung an“ erhalten, die Inhalte werden eingefroren. Angehörige und Trauernde können der verstorbenen Person auf diesem Weg gedenken, die Inhalte des Kontos aber nicht verändern. Um ein Konto in den Gedenkzustand zu versetzen, müssen Hinterbliebene den Tod nachweisen können, etwa durch eine Todesanzeige. Auch die Löschung eines inaktiven Kontos ist möglich – auch dafür müssen sich die Hinterbliebenen mit den entsprechenden Unterlagen an Meta wenden. Welche Nachweise für die jeweiligen Änderungen genau benötigt werden, ist in den Richtlinien von Meta nachzulesen.
Wenn man die Entscheidung über den Verbleib es eigenen Kontos jedoch nicht bei Angehörigen oder Freund:innen abladen möchte oder schlichtweg vermeiden will, dass diese Zugriff auf die eigenen Daten erhalten, kann man vorsorgen: In den Kontoeinstellungen von Facebook und Instagram gibt es die Option, as Konto nach deinem Ableben löschen oder in den Gedenkzustand versetzen zu lassen. Auch in diesem Fall müssen sich die Hinterbliebenen mit einem Sterbenachweis an Meta wenden. Es gibt außerdem die Option, einen „Nachlasskontakt“ zu bestimmen, der oder die das Konto im Gedenkzustand verwalten darf. Mit dem Tod einer nahestehenden Person drängen sich meist auch Fragen auf, die für die Hinterbliebenen zur zusätzlichen Belastung werden. Das gilt für die digitale Welt nicht weniger als für die analoge, schließlich umfassen Hinterlassenschaften schon lange nicht mehr nur Geld, Wohnraum oder physische Gegenstände. Eine gewisse Voraussicht im Hinblick auf den digitalen Nachlass kann also durchaus hilfreich sein.
Du willst mehr? Du bekommst mehr!
Meta hat seine Pläne zum Training der hauseigenen künstlichen Intelligenz nach Beschwerden im Europäischen Wirtschaftsraum…
Starke Frauen, rührende Schicksale und historische Ereignisse – das behandelt Leonie Schöler ("heeyleonie") auf ihren…
Chatgbt ist aus unserem Alltag kaum noch wegzudenken. Es erleichtert einige Arbeitsprozesse. Aber wieviel Energie…
Das Internet ist eine tolle Erfindung. Es bringt aber seine Gefahren mit sich. Das Cybergrooming…