Welche Daten darf Meta fürs KI-Training nutzen?

Eine Person hält ein Smartphone in der Hand. Im Hintergrund ist das Meta-Logo zu sehen.
Meta hat seine Pläne zum Training der hauseigenen KI im Europäischen Wirtschaftsraum vorerst gestoppt.
Matheo Berndt, funky-Jugendreporter

Der Facebook- und Instagram-Konzern Meta hatte für den 26. Juni eine Änderung seiner Nutzungsbedingungen angekündigt, die Wellen schlug: Sie beinhaltete die Nutzung von Nutzenden-Posts zum Training von Metas hauseigener künstlicher Intelligenz. Jetzt hat der Konzern diese Pläne aber innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes vorerst auf Eis gelegt. Was steckt hinter der Planänderung – und um welche Daten geht es genau?

Unter „KI bei Meta“ fasst der Konzern seine Projekte im Bereich der künstlichen Intelligenz zusammen. Im Fokus steht dabei die sogenannte generative KI, also Computermodelle, die mit großen Mengen von Daten (zum Beispiel mit Bildern oder Text) gefüttert werden und so lernen, neue Inhalte zu produzieren.

Eine große Schwierigkeit bei der Entwicklung solcher Modelle ist das Gewinnen der nötigen Daten. Meta plante daher, ab dem 26. Juni auch die Daten der Nutzerinnen und Nutzer in das KI-Training einfließen zu lassen. Auf seiner Website erklärte der Konzern, man wolle für „KI bei Meta“ Informationen verwenden, die über Produkte und Services von Meta geteilt werden, also etwa Fotos oder Bildunterschriften auf Instagram und Facebook. Privatnachrichten, beispielsweise im Messenger, wären von der Datenerhebung ausgeschlossen.

Nicht nur die Richtlinie selbst, auch die Art ihrer Durchsetzung stieß auf Widerstand: So sollten Nutzer:innen vorerst nicht aktiv um ihre Erlaubnis gebeten werden, sondern mussten – wenn sie wollten – von sich aus über Online-Formulare widersprechen. Datenschutzorganisationen wie die Nichtregierungsorganisation NOYB („None Of Your Business“) bemängelten zudem, der Widerspruch durch die Formulare sei zu kompliziert und dadurch nicht einfach genug zugänglich. NOYB zweifelt auch die Rechtsgrundlage des „berechtigten Interesses“ an, auf die sich Meta bei der Nutzung der Daten beruft.

Verschiedene Akteure, darunter NOYB und die Verbraucherzentrale, legten Beschwerde gegen die Richtlinie ein. Entscheidend sei dann laut Meta eine Empfehlung der Irischen Data Protection Commision (DPC) im Namen der europäischen Datenschutzbehörden gewesen. Meta teilt mit, man verschiebe die betreffende Änderung und werde über weitere Entwicklungen informieren.

Und nun? Wer nicht möchte, dass seine Posts für das KI-Training verwendet werden, kann das noch immer geltend machen: „Der Widerspruch gegen die Verwendung Ihrer Daten für das KI-Training ist weiterhin möglich”, schreibt die Verbraucherzentrale und erinnert daran, dass die Formulare für beide Plattformen (Instagram und Facebook) einzeln ausgefüllt werden müssen.

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