Celina Thümen, funky-Jugendreporterin
Einen Therapieplatz zu finden, ist in Deutschland eine Herausforderung: Volle Praxen, lange Wartezeiten und ein unübersichtliches Hilfesystem können schnell überfordern und entmutigen. Diese fünf Tipps helfen, bei der Suche strukturierter vorzugehen und auch alternative Wege in Betracht zu ziehen.
1. Die Terminservicestelle 116117 kontaktieren
Über die bundesweite Terminservicestelle 116117 können gesetzlich Versicherte telefonisch oder online einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde vermittelt bekommen. Im Rahmen dieser Sprechstunde wird geklärt, ob eine psychische Erkrankung vorliegt und welche Behandlung sinnvoll sein könnte. Falls eine zeitnahe Behandlung notwendig erscheint, kann ein Vermittlungscode ausgestellt werden, mit dem über die Terminservicestelle die Vermittlung probatorischer Sitzungen oder einer Akuttherapie möglich ist. Ein Therapieplatz ist dadurch keinesfalls garantiert, einen Versuch ist es jedoch wert.
2. Verschiedene Anlaufstellen parallel nutzen
Es ist wichtig, auch selbst nach Psychotherapeut:innen zu suchen – etwa über Plattformen wie therapie.de, die Suchmaschine der Kassenärztlichen Vereinigung oder Verzeichnisse der Krankenkassen. Dort kann oft nach Therapieverfahren, Spezialisierungen und Entfernung gefiltert werden. Auch Ausbildungsinstitute für Psychotherapeut:innen und Hochschulambulanzen können eine Möglichkeit sein. Häufig haben diese kürzere Wartezeiten, allerdings ist die Behandlung oft an eine Videoaufzeichnung der Sitzungen oder die Teilnahme an Studien geknüpft.
3. Nicht den erstbesten Therapieplatz akzeptieren
Die ersten Sitzungen einer Psychotherapie werden als „Probatorik“ bezeichnet und dienen nicht nur der Diagnostik, sondern insbesondere auch dazu, zu prüfen, ob Patient:in und Therapeut:in zueinander passen. Studien zeigen, dass die therapeutische Allianz – also die Arbeitsbeziehung zwischen Patient:in und Therapeut:in – ein wichtiger Wirkfaktor für den Therapieerfolg ist. Wer sich unwohl oder nicht ernst genommen fühlt, sollte deshalb lieber weitersuchen, statt aus Angst vor langen Wartezeiten vorschnell einen unpassenden Therapieplatz anzunehmen. Ein Wechsel während einer laufenden Therapie ist oft kompliziert.
4. Weitere Hilfsangebote zur Überbrückung nutzen
Während der Wartezeit auf einen regulären Therapieplatz können andere Hilfsangebpote eine wichtige Unterstützung sein. Dazu gehören psychiatrische Institutsambulanzen, Beratungsstellen oder Selbsthilfegruppen. Viele Beratungsstellen sind auf bestimmte Themen spezialisiert – etwa junge Menschen, sexualisierte Gewalt oder Essstörungen – und bieten neben Gesprächen oft auch eine Orientierung im Hilfesystem und Unterstützung bei der Therapieplatzsuche.
5. Das Kostenerstattungsverfahren
Wenn gesetzlich Versicherte trotz nachweisbarer Eigenbemühungen keinen zeitnahen Therapieplatz bei kassenzugelassenen Psychotherapeut:innen finden, kann unter Umständen ein Anspruch auf Kostenerstattung einer Behandlung in einer Privatpraxis bestehen. Da die Anforderungen nicht klar geregelt sind, ist es wichtig, sich bei der jeweiligen Krankenkasse persönlich über die geforderten Unterlagen zu informieren.
Du willst mehr? Du bekommst mehr!
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Es gibt viele Tabuthemen, über die in unserer Gesellschaft kaum gesprochen wird. Mit weitreichenden Folgen.
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1. Die Terminservicestelle 116117 kontaktieren
Über die bundesweite Terminservicestelle 116117 können gesetzlich Versicherte telefonisch oder online einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde vermittelt bekommen. Im Rahmen dieser Sprechstunde wird geklärt, ob eine psychische Erkrankung vorliegt und welche Behandlung sinnvoll sein könnte. Falls eine zeitnahe Behandlung notwendig erscheint, kann ein Vermittlungscode ausgestellt werden, mit dem über die Terminservicestelle die Vermittlung probatorischer Sitzungen oder einer Akuttherapie möglich ist. Ein Therapieplatz ist dadurch keinesfalls garantiert, einen Versuch ist es jedoch wert.
2. Verschiedene Anlaufstellen parallel nutzen
Es ist wichtig, auch selbst nach Psychotherapeut:innen zu suchen – etwa über Plattformen wie therapie.de, die Suchmaschine der Kassenärztlichen Vereinigung oder Verzeichnisse der Krankenkassen. Dort kann oft nach Therapieverfahren, Spezialisierungen und Entfernung gefiltert werden. Auch Ausbildungsinstitute für Psychotherapeut:innen und Hochschulambulanzen können eine Möglichkeit sein. Häufig haben diese kürzere Wartezeiten, allerdings ist die Behandlung oft an eine Videoaufzeichnung der Sitzungen oder die Teilnahme an Studien geknüpft.
3. Nicht den erstbesten Therapieplatz akzeptieren
Die ersten Sitzungen einer Psychotherapie werden als „Probatorik“ bezeichnet und dienen nicht nur der Diagnostik, sondern insbesondere auch dazu, zu prüfen, ob Patient:in und Therapeut:in zueinander passen. Studien zeigen, dass die therapeutische Allianz – also die Arbeitsbeziehung zwischen Patient:in und Therapeut:in – ein wichtiger Wirkfaktor für den Therapieerfolg ist. Wer sich unwohl oder nicht ernst genommen fühlt, sollte deshalb lieber weitersuchen, statt aus Angst vor langen Wartezeiten vorschnell einen unpassenden Therapieplatz anzunehmen. Ein Wechsel während einer laufenden Therapie ist oft kompliziert.
4. Weitere Hilfsangebote zur Überbrückung nutzen
Während der Wartezeit auf einen regulären Therapieplatz können andere Hilfsangebpote eine wichtige Unterstützung sein. Dazu gehören psychiatrische Institutsambulanzen, Beratungsstellen oder Selbsthilfegruppen. Viele Beratungsstellen sind auf bestimmte Themen spezialisiert – etwa junge Menschen, sexualisierte Gewalt oder Essstörungen – und bieten neben Gesprächen oft auch eine Orientierung im Hilfesystem und Unterstützung bei der Therapieplatzsuche.
5. Das Kostenerstattungsverfahren
Wenn gesetzlich Versicherte trotz nachweisbarer Eigenbemühungen keinen zeitnahen Therapieplatz bei kassenzugelassenen Psychotherapeut:innen finden, kann unter Umständen ein Anspruch auf Kostenerstattung einer Behandlung in einer Privatpraxis bestehen. Da die Anforderungen nicht klar geregelt sind, ist es wichtig, sich bei der jeweiligen Krankenkasse persönlich über die geforderten Unterlagen zu informieren.
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