Mythen zu sexuell übertragbaren Krankheiten

Kondom in Gesäßtasche
Schützt euch vor Geschelchtskrankheiten.

Sexuelle Erkrankungen, oft auch STI (Sexually Transmitted Infections) oder STD (Sexually Transmitted Disease) sind für viele Menschen ein Tabuthema. Das führt leider dazu, dass sich einige Mythen verbreiten, die dringend zu den Akten gelegt werden sollten.

Luisa Flaitz, funky-Jugendreporterin

 1. „Wenn ich eine Geschlechtskrankheit hätte, würde ich das schon merken.“ 
Bei vielen sexuellen Erkrankungen, wie beispielsweise HIV (Human Immunodeficiency Virus), können die Symptome fälschlicherweise anderen Krankheiten zugesprochen werden, beispielsweise einer Grippe. Manchmal sind sie auch gar nicht zu bemerken. Daher ist es möglich, dass man das Virus oder die Infektion in sich trägt, ohne es zu registrieren. Dennoch wird die Krankheit nicht bekämpft und kann im Körper langfristige Schäden anrichten und Folgeerkrankungen auslösen. 

2. „Männer können durch die Folgen einer Erkrankung nicht so leicht unfruchtbar werden wie Frauen.“ 
Durch Tripper, Chlamydien und Trichmonaden kann bei den Betroffenen, egal ob Mann oder Frau, Unfruchtbarkeit eine Folge sein – soweit die STI nicht frühzeitig festgestellt wird. Daher ist diese Aussage falsch.

 3. „Wenn ich ein Kondom benutze, bin ich zu 100 Prozent geschützt.“ 
Bei allen sexuellen Erkrankungen leistet ein Kondom keinen vollständigen Schutz. Die Benutzung reduziert zwar die Wahrscheinlichkeit einer Infektion, verhindert sie jedoch nicht komplett. Bereits der Lusttropfen kann in einigen Fällen ausreichen, um sich anzustecken. Auch beim Oralverkehr wird die Infektion übertragen, da die meisten Erkrankungen über die Schleimhäute weitergegeben werden. Zum Schutz können beim Oralverkehr sogenannte Dental Dams benutzt werden, hauchdünne Tücher aus Latex, die eine Krankheitsübertragung verhindern sollen.

 4. „Sexuelle Erkrankungen sind nur über Geschlechtsverkehr übertragbar.“ 
Die HI-Viren werden beispielsweise durch infektiöse Körperflüssigkeiten weitergegeben. Sie sind überwiegend in den Flüssigkeiten zu finden, die auch beim Sex ausgetauscht werden, wie Sperma, Scheidenflüssigkeit, Menstruationsblut und im Flüssigkeitszufuhrfilm auf der Darmschleimhaut. Der Kontakt einer infizierten Körperflüssigkeit mit einer offenen Wunde kann ebenfalls zur Übertragung führen. 

5. „Ich kann gar keine Geschlechtskrankheit haben. Ich hatte in den letzten Wochen keinen Sex.“
Bei einigen Geschlechtskrankheiten kann das zutreffen, vorausgesetzt die Inkubationszeit beträgt nur einige Tage, wie beispielsweise bei Tripper (zwei bis vier Tage). Bei HIV können sich jedoch, nach der ersten Reaktion des Körpers, jahrelang keine weiteren Anzeichen einer Erkrankung äußern. Viele andere sexuell übertragbare Krankheiten, wie Syphilis, machen sich erst nach zwei bis acht Wochen bemerkbar. Es ist also durchaus möglich, dass man ein Virus oder entsprechende Bakterien in sich trägt und diese sich erst nach einer gewissen Zeit bemerkbar machen.

 6. „Ich bin zum Glück gegen Gebärmutterhalskrebs geimpft, also habe ich nichts zu befürchten.“ 
Neben Gebärmutterhalskrebs können Geschlechtskrankheiten jedoch auch andere schwerwiegende Folgen mit sich bringen. Entzündete Geschlechtsorgane oder Gelenke, Unfruchtbarkeit und Organschäden sind keine seltenen Konsequenzen. Über die Gebärmutterhalskrebsimpfung hinaus gibt es noch andere Impfungen, zum Beispiel gegen Hepatitis A und B. 

7. „Ich befinde mich noch in der Behandlung, aber habe keine Symptome mehr. Also eigentlich kann ich doch schon wieder Sex haben.“
Wie auch vor der Diagnose lassen sich auch während der Behandlung oft keine Symptome mehr beobachten, obwohl das Virus oder die Bakterien noch nicht vollständig bekämpft worden sind. Daher sollte man unter keinen Umständen sexuellen Kontakt vor dem Ende der Behandlung haben.

Generell gilt, dass man sich regelmäßig testen lassen sollte, damit – wenn der Fall eintreten sollte – eine frühzeitige Diagnose gestellt werden kann und die Risiken und schwerwiegenden Folgen minimiert werden können. Daher müssen die Sexualpartnerinnen und -partner im Ernstfall unbedingt informiert werden. Während der Infektion mit einer Geschlechtskrankheit steigt zudem das Risiko für eine Ansteckung mit HIV.

Verschweigt ein sexueller Partner beim Geschlechtsakt eine HIV-Erkrankung, wird diese Handlung als schwere Körperverletzung eingestuft und kann mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden. Krankheiten wie Syphilis oder Tripper werden durch Bakterien ausgelöst und können daher auch gut mit einem Antibiotikum behandelt werden. 

Also: Keine Angst vor der Behandlung! Fast jeder sexuell aktive Mensch steckt sich im Laufe seines Lebens mehrmals mit einem oder verschiedenen HPV (Humanen Papillomviren) an. Daher keine Scham und ab zum Arzt! 

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