Am heutigen „Safe Abortion Day“ finden in ganz Deutschland Informationskampagnen und Demonstrationen für die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen statt. Menschen setzen sich dafür ein, den Abbruch ungewollter Schwangerschaften straffrei zu machen.
Knut Löbe, funky-Jugendreporter
Grundsätzlich ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland weiterhin eine Straftat, bleibt aber unter verschiedenen Bedingungen straffrei. Die Initiative setzt sich für die sexuelle Selbstbestimmung aller Menschen ein. Pro Jahr werden in Deutschland etwa 100.000 Schwangerschaften abgebrochen. Aber was steht eigentlich genau im Gesetz geschrieben und was für Folgen kann das für ungewollt Schwangere haben?
Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland: Immer Rechtswidrig, nur zum Teil straffrei
Der 150 Jahre alte und umstrittene Paragraph 218 im Strafgesetzbuch besagt, dass in Deutschland Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich rechtswidrig sind. Es gelten jedoch drei Ausnahmen, unter denen der Abbruch einer Schwangerschaft straffrei bleibt, diese aber immer noch illegal ist.
In den ersten zwölf Wochen nach der Empfängnis kann ein Beratungsgespräch in einer offiziell anerkannten Beratungsstelle in Anspruch genommen werden, wo ein Beratungsschein ausgestellt wird, der bei der behandelten Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt vorgelegt werden muss, damit die Behandlung durchgeführt wird. Zwischen Beratungstermin und Schwangerschaftsabbruch müssen drei Tage vergehen. Die Kosten für die sogenannte „soziale Indikation“, die in der Regel 350 bis 600 Euro betragen, werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Bei sozialer Bedürftigkeit kann allerdings ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden.
Bei der „medizinischen Indikation“ ist die Gesundheit oder das Leben der schwangeren Person gefährdet, oder es besteht eine „schwerwiegende Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes“ (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend). Geht die Schwangerschaft aus einem Sexualdelikt, wie beispielsweise einer Vergewaltigung, hervor, wird von einer „kriminologischen Indikation“ gesprochen. In diesen beiden Fällen werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen.
Der Paragraph 219a verbietet es außerdem, „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche zu machen. Erst seit 2019 dürfen Praxen darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche überhaupt durchführen, nicht aber darüber, welche Methode sie dafür heranziehen. Beispielsweise wurde 2017 die Ärztin Kristina Hänel rechtskräftig verurteilt, weil sie auf ihrer Internetseite für Schwangerschaftsabbrüche informiert hat. Ihre Verurteilung ist kein Einzelfall. Solidarität kommt von Bewegungen wie „Pro Choice“ oder dem „Safe Abortion Day“, die sich für die Abschaffung der Paragraphen 218 und 219a einsetzen.
Was sind die Forderungen am Safe-Abortion Day?
Am Safe-Abortion Day wird gefordert, Schwangerschaftsabbrüche zu entkriminalisieren. Konkret heißt es: „Wir wollen eine gute Gesundheitsversorgung und Selbstbestimmung über den eigenen Körper und das eigene Leben. Deshalb fordern wir die Streichung des Paragrafen 218 und 219 aus dem Strafgesetzbuch.“ Durch die Paragraphen sieht die Initiative Betroffene entmündigt und spricht von einer Verweigerung der selbstbestimmten würdevollen Entscheidung.
Die Initiative macht außerdem auf die prekäre Situation von ungewollt Schwangeren aufmerksam. Die sexuelle Selbstbestimmung wird besonders bei ungewollter Schwangerschaft massiv eingeschränkt. Aktuell gestaltet sich der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen als schwierig, da Informationskampagnen durch §219a nur eingeschränkt möglich sind, was im schlimmsten Fall zu einem eigens oder unsachgemäß durchgeführten Schwangerschaftsabbruch führen kann, der eine hohe Komplikations- und Todesrate mit sich bringt.
Befürworter von selbstbestimmtem Schwangerschaftsabbruch sehen im „Werbeverbot“ ein Informationsverbot, bei dem es darum geht, den Zugang zur Behandlung zu erschweren. In der Tat ist es so, dass immer weniger Praxen in Deutschland Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Seit 2003 hat sich die Zahl an Praxen beinahe halbiert. Grund sind unter anderem Proteste vor Praxen, durchgeführt von Abtreibungsgegner*innen, aber auch, dass das Thema im Medizinstudium kaum Erwähnung findet. Des Weiteren gilt der Abbruch natürlich trotzt Straffreiheit illegal.
Deshalb fordern Initiativen wie der „Safe Abortion Day“, dass Schwangerschaftsabbrüche frei zugänglich und selbstbestimmt durchgeführt werden können. Ein Abbruch solle keine Straftat mehr sein. Auch wenn er unter bestimmten Bedienungen erlaubt ist, ist ein Abbruch bisher kein festgeschriebenes Recht, auf das sich Schwangere verlassen können.
Am heutigen „Safe Abortion Day“ finden in ganz Deutschland Informationskampagnen und Demonstrationen für die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen statt. Menschen setzen sich dafür ein, den Abbruch ungewollter Schwangerschaften straffrei zu machen.
Grundsätzlich ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland weiterhin eine Straftat, bleibt aber unter verschiedenen Bedingungen straffrei. Die Initiative setzt sich für die sexuelle Selbstbestimmung aller Menschen ein. Pro Jahr werden in Deutschland etwa 100.000 Schwangerschaften abgebrochen. Aber was steht eigentlich genau im Gesetz geschrieben und was für Folgen kann das für ungewollt Schwangere haben?
Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland: Immer Rechtswidrig, nur zum Teil straffrei
Der 150 Jahre alte und umstrittene Paragraph 218 im Strafgesetzbuch besagt, dass in Deutschland Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich rechtswidrig sind. Es gelten jedoch drei Ausnahmen, unter denen der Abbruch einer Schwangerschaft straffrei bleibt, diese aber immer noch illegal ist.
In den ersten zwölf Wochen nach der Empfängnis kann ein Beratungsgespräch in einer offiziell anerkannten Beratungsstelle in Anspruch genommen werden, wo ein Beratungsschein ausgestellt wird, der bei der behandelten Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt vorgelegt werden muss, damit die Behandlung durchgeführt wird. Zwischen Beratungstermin und Schwangerschaftsabbruch müssen drei Tage vergehen. Die Kosten für die sogenannte „soziale Indikation“, die in der Regel 350 bis 600 Euro betragen, werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Bei sozialer Bedürftigkeit kann allerdings ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden.
Bei der „medizinischen Indikation“ ist die Gesundheit oder das Leben der schwangeren Person gefährdet, oder es besteht eine „schwerwiegende Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes“ (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend). Geht die Schwangerschaft aus einem Sexualdelikt, wie beispielsweise einer Vergewaltigung, hervor, wird von einer „kriminologischen Indikation“ gesprochen. In diesen beiden Fällen werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen.
Der Paragraph 219a verbietet es außerdem, „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche zu machen. Erst seit 2019 dürfen Praxen darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche überhaupt durchführen, nicht aber darüber, welche Methode sie dafür heranziehen. Beispielsweise wurde 2017 die Ärztin Kristina Hänel rechtskräftig verurteilt, weil sie auf ihrer Internetseite für Schwangerschaftsabbrüche informiert hat. Ihre Verurteilung ist kein Einzelfall. Solidarität kommt von Bewegungen wie „Pro Choice“ oder dem „Safe Abortion Day“, die sich für die Abschaffung der Paragraphen 218 und 219a einsetzen.
Was sind die Forderungen am Safe-Abortion Day?
Am Safe-Abortion Day wird gefordert, Schwangerschaftsabbrüche zu entkriminalisieren. Konkret heißt es: „Wir wollen eine gute Gesundheitsversorgung und Selbstbestimmung über den eigenen Körper und das eigene Leben. Deshalb fordern wir die Streichung des Paragrafen 218 und 219 aus dem Strafgesetzbuch.“ Durch die Paragraphen sieht die Initiative Betroffene entmündigt und spricht von einer Verweigerung der selbstbestimmten würdevollen Entscheidung.
Die Initiative macht außerdem auf die prekäre Situation von ungewollt Schwangeren aufmerksam. Die sexuelle Selbstbestimmung wird besonders bei ungewollter Schwangerschaft massiv eingeschränkt. Aktuell gestaltet sich der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen als schwierig, da Informationskampagnen durch §219a nur eingeschränkt möglich sind, was im schlimmsten Fall zu einem eigens oder unsachgemäß durchgeführten Schwangerschaftsabbruch führen kann, der eine hohe Komplikations- und Todesrate mit sich bringt.
Befürworter von selbstbestimmtem Schwangerschaftsabbruch sehen im „Werbeverbot“ ein Informationsverbot, bei dem es darum geht, den Zugang zur Behandlung zu erschweren. In der Tat ist es so, dass immer weniger Praxen in Deutschland Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Seit 2003 hat sich die Zahl an Praxen beinahe halbiert. Grund sind unter anderem Proteste vor Praxen, durchgeführt von Abtreibungsgegner*innen, aber auch, dass das Thema im Medizinstudium kaum Erwähnung findet. Des Weiteren gilt der Abbruch natürlich trotzt Straffreiheit illegal.
Deshalb fordern Initiativen wie der „Safe Abortion Day“, dass Schwangerschaftsabbrüche frei zugänglich und selbstbestimmt durchgeführt werden können. Ein Abbruch solle keine Straftat mehr sein. Auch wenn er unter bestimmten Bedienungen erlaubt ist, ist ein Abbruch bisher kein festgeschriebenes Recht, auf das sich Schwangere verlassen können.