Ist der Kontakt zwischen Schüler und Lehrer via Messenger-Dienst erlaubt? Wir haben uns die aktuelle gesetzliche Lage angeschaut.
Von Charleen Reinsch, funky-Jugendreporterin
Mal
eben eine Lösungsskizze an die verzweifelten Schüler schicken? Oder
andersherum den Lehrer fragen, wie die Aufgabe bitte gemeint ist? Beides
nicht so einfach, denn nach wie vor ist nicht geklärt: Dürfen Schüler
und Lehrer überhaupt per WhatsApp kommunizieren?
Bundesweit
gibt es hier keine einheitliche Weisung. Das bedeutet: Es gibt kein
Gesetz, das diese Kommunikation verbietet. Allerdings ist es eine Frage
des Datenschutzes. An vielen Schulen ist die Kommunikation über WhatsApp
verboten. Dort, wo sie erlaubt ist, dürfen keine personenbezogenen
Daten wie Fehlstunden, Noten, Termine für Klassenarbeiten oder
Vertretungspläne weitergegeben werden. Was ein Lehrer darüber hinaus in
seiner Freizeit macht und ob er seine Urlaubserlebnisse mit seinen
Schülern teilen möchte, bleibt ihm überlassen. Allerdings wird dringend
davon abgeraten, da eine gewisse Distanz zum Schüler bestehen bleiben
muss.
Viele
Schulen wechseln wegen der Datenschutzprobleme zu der kostenlosen
Alternative „schul.cloud“. Der Messengerdienst wurde eigens für
schulische Zwecke entwickelt und ist auf die deutsche
Datenschutzverfassung abgestimmt. Ein Vorteil des
Kommunikationsdienstes: Die Handynummern der Schüler müssen nicht
angegeben werden, die E-Mail-Adresse reicht. Ein Nachteil ist, dass der
Dienst nur mit Schlüsseln funktioniert, welche man allein vom Lehrer
bekommen kann.
Wer
also doch auf WhatsApp zurückgreifen möchte, sollte sich die AGB des
Messengers ansehen. Diese besagen nämlich, dass der Dienst nur für
private Zwecke verwendet werden darf. Was jetzt privat ist oder nicht,
muss dann im Einzelfall entschieden werden. Wir haben für euch Vor- und
Nachteile für die Kommunikation zwischen Schülern und Lehrern via
WhatsApp aufgelistet.
Argument dafür: Schnelle Kommunikation
Die
Kommunikation funktioniert schnell und einfach. Bilder und Videos, wie
zum Beispiel Lösungen zu im Unterricht behandelten Aufgaben oder
wichtige organisatorische Informationen, können problemlos verschickt
werden und werden in der Regel auch schnell gelesen. Die App ist in den
meisten Fällen auf den Handys der Schüler vorhanden, sodass der sowieso
schon ausgereizte Speicher nicht noch weiter belastet werden muss.
Argument dagegen: Grenzen verschwimmen
Der
Datenschutz leidet. Außerdem müssen zwangsläufig persönliche
Informationen wie eben die Handynummer übermittelt werden. Es dürfen nur
Daten weitergegeben werden, die keine personenbezogenen Informationen
enthalten. Die Grenze verschwimmt und macht das Ganze heikel. Eine zu
enge Bindung zur Lehrkraft ist darüber hinaus auch nicht erwünscht, denn
nicht zuletzt kann das zur Manipulation der Noten führen.
Du willst mehr? Du bekommst mehr!
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Hier dürfen Lehrer alles fragen, was sie noch nie an ihren Schülern verstanden haben. Heute…
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„Ich bin nicht internet-süchtig!" Wirklich? Ria testet den kalten Entzug von heute auf morgen und…
-
Medienkompetenz ist Lehrern zwar wichtig, sie sehen aber andere in der Pflicht Jugendlichen den Umgang…
Mal eben eine Lösungsskizze an die verzweifelten Schüler schicken? Oder andersherum den Lehrer fragen, wie die Aufgabe bitte gemeint ist? Beides nicht so einfach, denn nach wie vor ist nicht geklärt: Dürfen Schüler und Lehrer überhaupt per WhatsApp kommunizieren?
Bundesweit gibt es hier keine einheitliche Weisung. Das bedeutet: Es gibt kein Gesetz, das diese Kommunikation verbietet. Allerdings ist es eine Frage des Datenschutzes. An vielen Schulen ist die Kommunikation über WhatsApp verboten. Dort, wo sie erlaubt ist, dürfen keine personenbezogenen Daten wie Fehlstunden, Noten, Termine für Klassenarbeiten oder Vertretungspläne weitergegeben werden. Was ein Lehrer darüber hinaus in seiner Freizeit macht und ob er seine Urlaubserlebnisse mit seinen Schülern teilen möchte, bleibt ihm überlassen. Allerdings wird dringend davon abgeraten, da eine gewisse Distanz zum Schüler bestehen bleiben muss.
Viele Schulen wechseln wegen der Datenschutzprobleme zu der kostenlosen Alternative „schul.cloud“. Der Messengerdienst wurde eigens für schulische Zwecke entwickelt und ist auf die deutsche Datenschutzverfassung abgestimmt. Ein Vorteil des Kommunikationsdienstes: Die Handynummern der Schüler müssen nicht angegeben werden, die E-Mail-Adresse reicht. Ein Nachteil ist, dass der Dienst nur mit Schlüsseln funktioniert, welche man allein vom Lehrer bekommen kann.
Wer also doch auf WhatsApp zurückgreifen möchte, sollte sich die AGB des Messengers ansehen. Diese besagen nämlich, dass der Dienst nur für private Zwecke verwendet werden darf. Was jetzt privat ist oder nicht, muss dann im Einzelfall entschieden werden. Wir haben für euch Vor- und Nachteile für die Kommunikation zwischen Schülern und Lehrern via WhatsApp aufgelistet.
Argument dafür: Schnelle Kommunikation
Die Kommunikation funktioniert schnell und einfach. Bilder und Videos, wie zum Beispiel Lösungen zu im Unterricht behandelten Aufgaben oder wichtige organisatorische Informationen, können problemlos verschickt werden und werden in der Regel auch schnell gelesen. Die App ist in den meisten Fällen auf den Handys der Schüler vorhanden, sodass der sowieso schon ausgereizte Speicher nicht noch weiter belastet werden muss.
Argument dagegen: Grenzen verschwimmen
Der Datenschutz leidet. Außerdem müssen zwangsläufig persönliche Informationen wie eben die Handynummer übermittelt werden. Es dürfen nur Daten weitergegeben werden, die keine personenbezogenen Informationen enthalten. Die Grenze verschwimmt und macht das Ganze heikel. Eine zu enge Bindung zur Lehrkraft ist darüber hinaus auch nicht erwünscht, denn nicht zuletzt kann das zur Manipulation der Noten führen.
Du willst mehr? Du bekommst mehr!
Hier dürfen Lehrer alles fragen, was sie noch nie an ihren Schülern verstanden haben. Heute…
„Ich bin nicht internet-süchtig!" Wirklich? Ria testet den kalten Entzug von heute auf morgen und…
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