Larissa Menne, funky-Jugendreporterin
Berlin. „BAföG“ – Dieses Kürzel steht für „Bundesausbildungsförderungsgesetz“, welches seit mehr als 50 Jahren Studierende, Schülerinnen und Schüler, deren Eltern oder sie selbst nicht die nötigen finanziellen Möglichkeiten haben, unter bestimmten Voraussetzungen bei ihrer Ausbildung unterstützt. Nun wurde kürzlich das sogenannte 29. BAföG-Änderungsgesetz veröffentlicht. Es soll das BAföG nachhaltig verbessern und besser an die Lebensrealitäten der Empfängerinnen und Empfänger anpassen. Was genau neu ist, haben wir übersichtlich für euch zusammengefasst.
Förderungshöchstdauer
Geförderte Studierende sollen künftig einmalig ein „Flexibilitätssemester“ über die Förderungshöchstdauer hinaus in Anspruch nehmen dürfen. Den Zeitpunkt dieses Semesters sollen die Studierenden selbst wählen können. Die bisherige Förderungshöchstdauer deckte sich mit der Regelstudienzeit des jeweiligen Studiums. Das sind beim Bachelorstudium meist sechs oder sieben Semester.
Studienstarthilfe
Studienanfängerinnen und -anfänger aus Haushalten, die Sozialhilfe beziehen, möchte das neue Gesetz den Einstieg ins Studium erleichtern. Mit einer sogenannten „Studienstarthilfe“, einem einmaligen Zuschuss von 1.000 Euro, können die Studierenden die ersten Ausgaben beim Studienstart bewältigt werden. Sie können damit beispielsweise einen Laptop oder Lehrmittel kaufen. Beantragt werden kann die Starthilfe unabhängig von einem späteren BAföG-Bezug, sie wird auch nicht beim Beantragen des BAföG angerechnet.
Fachrichtungswechsel
Bisher durften Studierende, die BAföG beziehen, nur bis zu Beginn des vierten Fachsemesters aus einem triftigen Grund das Studienfach wechseln. Nun sollen sie dafür ein Semester länger Zeit haben. Dies soll zur Flexibilität der Studierenden beitragen und zu weniger Studienabbrüchen führen. Gründe können beispielsweise ein Wandel der Interessen sowie psychische oder physische Erkrankungen sein.
Freibeträge
Bereits im Jahr 2022 wurden die Freibeträge für das Elterneinkommen um 20,75 Prozent angehoben. Dadurch sind mehr Studierende dazu berechtigt, das Fördergeld zu bekommen. So stieg die Zahl der Studierenden mit BAföG-Förderung erstmals wieder, nachdem sie zuvor seit 2012 kontinuierlich gesunken war. Zum Wintersemester 2024/25 ist eine erneute Erhöhung der Freibeträge um fünf Prozent geplant. Zudem soll künftig das Einkommen minderjähriger Geschwister, die keine förderfähige Ausbildung machen, nicht mehr angerechnet werden. Eine Erhöhung der Fördersätze ist hingegen nicht geplant.
Digitalisierung
Viele Studierende beschweren sich über lange Bearbeitungszeiten bei den BAföG-Ämtern. Durch vereinfachte Formblätter sollen diese nun verkürzt werden. Mithilfe eines vereinfachten Formulars kann unterhalb einer gewissen Schwelle bei Einkommen und Vermögen auf das Einreichen von Belegen verzichtet werden. Zudem soll in den nächsten Monaten ein BAföG-Rechner auf der Homepage sowie eine dazugehörige App verfügbar sein.
Zeitpunkt des Inkrafttretens
Das Kabinett im Bundestag will sich im Februar mit dem Gesetzesentwurf beschäftigen. Darauffolgend schließt sich das parlamentarische Beratungsverfahren an. Zum Beginn des Studienjahres 2024/25 beziehungsweise zum Wintersemester 2024/25 sollen die neuen Regeln dann in Kraft treten.
Hier kommt ihr weiteren Infos auf der Seite des Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Du willst mehr? Du bekommst mehr!
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Förderungshöchstdauer
Geförderte Studierende sollen künftig einmalig ein „Flexibilitätssemester“ über die Förderungshöchstdauer hinaus in Anspruch nehmen dürfen. Den Zeitpunkt dieses Semesters sollen die Studierenden selbst wählen können. Die bisherige Förderungshöchstdauer deckte sich mit der Regelstudienzeit des jeweiligen Studiums. Das sind beim Bachelorstudium meist sechs oder sieben Semester.
Studienstarthilfe
Studienanfängerinnen und -anfänger aus Haushalten, die Sozialhilfe beziehen, möchte das neue Gesetz den Einstieg ins Studium erleichtern. Mit einer sogenannten „Studienstarthilfe“, einem einmaligen Zuschuss von 1.000 Euro, können die Studierenden die ersten Ausgaben beim Studienstart bewältigt werden. Sie können damit beispielsweise einen Laptop oder Lehrmittel kaufen. Beantragt werden kann die Starthilfe unabhängig von einem späteren BAföG-Bezug, sie wird auch nicht beim Beantragen des BAföG angerechnet.
Fachrichtungswechsel
Bisher durften Studierende, die BAföG beziehen, nur bis zu Beginn des vierten Fachsemesters aus einem triftigen Grund das Studienfach wechseln. Nun sollen sie dafür ein Semester länger Zeit haben. Dies soll zur Flexibilität der Studierenden beitragen und zu weniger Studienabbrüchen führen. Gründe können beispielsweise ein Wandel der Interessen sowie psychische oder physische Erkrankungen sein.
Freibeträge
Bereits im Jahr 2022 wurden die Freibeträge für das Elterneinkommen um 20,75 Prozent angehoben. Dadurch sind mehr Studierende dazu berechtigt, das Fördergeld zu bekommen. So stieg die Zahl der Studierenden mit BAföG-Förderung erstmals wieder, nachdem sie zuvor seit 2012 kontinuierlich gesunken war. Zum Wintersemester 2024/25 ist eine erneute Erhöhung der Freibeträge um fünf Prozent geplant. Zudem soll künftig das Einkommen minderjähriger Geschwister, die keine förderfähige Ausbildung machen, nicht mehr angerechnet werden. Eine Erhöhung der Fördersätze ist hingegen nicht geplant.
Digitalisierung
Viele Studierende beschweren sich über lange Bearbeitungszeiten bei den BAföG-Ämtern. Durch vereinfachte Formblätter sollen diese nun verkürzt werden. Mithilfe eines vereinfachten Formulars kann unterhalb einer gewissen Schwelle bei Einkommen und Vermögen auf das Einreichen von Belegen verzichtet werden. Zudem soll in den nächsten Monaten ein BAföG-Rechner auf der Homepage sowie eine dazugehörige App verfügbar sein.
Zeitpunkt des Inkrafttretens
Das Kabinett im Bundestag will sich im Februar mit dem Gesetzesentwurf beschäftigen. Darauffolgend schließt sich das parlamentarische Beratungsverfahren an. Zum Beginn des Studienjahres 2024/25 beziehungsweise zum Wintersemester 2024/25 sollen die neuen Regeln dann in Kraft treten.
Hier kommt ihr weiteren Infos auf der Seite des Bundesministerium für Bildung und Forschung.
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