Nach Urteilen über Beteiligte der G20-Ausschreitungen in Hamburg stellen Viele die Kompetenz unserer Justiz in Frage. Ein Kommentar.
Von Simon Hoch, Klasse 8c, Gymnasium Oberalster, Hamburg
Ein 28-Jähriger, der im Juli 2017 bei den G20-Ausschreitungen einen Polizisten mit einer scharfkantigen Flasche beworfen hatte, wurde nun zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Mann war vorbestraft, war schon siebzehn Mal auffällig geworden und dazu noch auf Bewährung. Der Polizist wurde leicht an der Hand verletzt. Dass das Werfen mit Flaschen nicht in Ordnung ist, steht außer Frage. Mir stellt sich hier jedoch die Frage: Dreieinhalb Jahre Haft für das Werfen einer Flasche – Ist das angemessen?
Keine klaren Definitionen
Die deutsche Justiz hat keine klar definierten Haftstrafen für ein bestimmtes Vergehen, weshalb die Urteile meiner Meinung nach häufig nicht verhältnismäßig sind. Uli Hoeneß zum Beispiel hat den Staat um zig Millionen Euro betrogen. Seine Haftstrafe betrug aber auch nur dreieinhalb Jahre. Davon musste er nur die Hälfte absitzen. Natürlich musste er das Geld auch zurückzahlen. Doch das tut einem Mann wie Uli Hoeneß gewiss nicht weh.
Das Urteil über den 28-jährigen Flaschen-Werfer steht meiner Meinung nach allerdings auch in keinem Verhältnis zu anderen Urteilen, die man im Rahmen der G20-Ausschreitungen des letzten Jahres gefällt hatte. Anfang Dezember war ein 30-jähriger Mann zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Er hatte Polizisten mit Flaschen und Steinen beworfen und Geschäfte geplündert.
Strafe höher als von Staatsanwaltschaft gefordert
Nach Angaben eines Gerichtssprechers war der Mann auch an der Zerstörung von Geschäften und einer Bank beteiligt. Dieser Mann war nicht vorbestraft. Allerdings hat er eine Vielzahl an Straftaten begangen, wo hingegen der kürzlich verurteilte Mann nur eine einzige Flasche geworfen hat. Und trotzdem wurde für den 28-Jährigen eine längere Haftstrafe verhängt. Selbst die Staatsanwaltschaft hatte nur zwei Jahre und zehn Monate Strafe gefordert, obwohl es meistens der Fall ist, dass das Urteil letztendlich geringer ausfällt, als das was die Staatsanwaltschaft fordert.
Nach Urteilen über Beteiligte der G20-Ausschreitungen in Hamburg stellen Viele die Kompetenz unserer Justiz in Frage. Ein Kommentar.
Von Simon Hoch, Klasse 8c, Gymnasium Oberalster, Hamburg
Ein 28-Jähriger, der im Juli 2017 bei den G20-Ausschreitungen einen Polizisten mit einer scharfkantigen Flasche beworfen hatte, wurde nun zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Mann war vorbestraft, war schon siebzehn Mal auffällig geworden und dazu noch auf Bewährung. Der Polizist wurde leicht an der Hand verletzt. Dass das Werfen mit Flaschen nicht in Ordnung ist, steht außer Frage. Mir stellt sich hier jedoch die Frage: Dreieinhalb Jahre Haft für das Werfen einer Flasche – Ist das angemessen?
Keine klaren Definitionen
Die deutsche Justiz hat keine klar definierten Haftstrafen für ein bestimmtes Vergehen, weshalb die Urteile meiner Meinung nach häufig nicht verhältnismäßig sind. Uli Hoeneß zum Beispiel hat den Staat um zig Millionen Euro betrogen. Seine Haftstrafe betrug aber auch nur dreieinhalb Jahre. Davon musste er nur die Hälfte absitzen. Natürlich musste er das Geld auch zurückzahlen. Doch das tut einem Mann wie Uli Hoeneß gewiss nicht weh.
Das Urteil über den 28-jährigen Flaschen-Werfer steht meiner Meinung nach allerdings auch in keinem Verhältnis zu anderen Urteilen, die man im Rahmen der G20-Ausschreitungen des letzten Jahres gefällt hatte. Anfang Dezember war ein 30-jähriger Mann zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Er hatte Polizisten mit Flaschen und Steinen beworfen und Geschäfte geplündert.
Strafe höher als von Staatsanwaltschaft gefordert
Nach Angaben eines Gerichtssprechers war der Mann auch an der Zerstörung von Geschäften und einer Bank beteiligt. Dieser Mann war nicht vorbestraft. Allerdings hat er eine Vielzahl an Straftaten begangen, wo hingegen der kürzlich verurteilte Mann nur eine einzige Flasche geworfen hat. Und trotzdem wurde für den 28-Jährigen eine längere Haftstrafe verhängt. Selbst die Staatsanwaltschaft hatte nur zwei Jahre und zehn Monate Strafe gefordert, obwohl es meistens der Fall ist, dass das Urteil letztendlich geringer ausfällt, als das was die Staatsanwaltschaft fordert.