Es gibt eine neue Portion Wissen zum Mitnehmen und Angeben. Heute geht es um die große unbekannte Weite: Wusstest du, dass es auch im Weltraum Regeln gibt?
Johanna Bock, funky-Jugendreporterin
Ein Leben auf dem Mars klingt ziemlich abstrus – so richtig vorstellen kann ich mir das noch nicht. Aber so weit von dieser Zukunftsphantasie entfernt sind menschliche Aktivitäten im Weltraum gar nicht: Forschende gehen davon aus, dass es schon in zehn Jahren erste bewohnte Stationen auf dem Mond geben wird und auch wissenschaftliche Forschungsmissionen finden regelmäßig statt.
Doch wie das immer so ist: Das Zusammentreffen von Menschen mit unterschiedlichen Interessen erhöht auch das Streitpotenzial. Was passiert also, wenn Astronauten und Astronautinnen gegen das Gesetz verstoßen? Beziehungsweise – welche Gesetze gelten auf dem Mond eigentlich?
Die Rechtslage im All ist bislang ziemlich unklar. Lediglich auf der ISS-Raumstation gelten feste strafrechtliche Regelungen. Hier hängt es dann davon ab, zu welchem Staat das Modul, also das jeweilige Zimmer der Raumstation, gehört, in welchem die Straftat stattfindet. Weiterhin kann die Staatsangehörigkeit von Opfer und Täter relevant werden, wenn es zur Strafbarkeit kommt.
Der Mond hingegen ist ein internationaler Gemeinschaftsraum und Regelungen für diesen liefert das UN-Weltraumrecht. Inbegriffen ist beispielsweise das Verbot, Teile des Weltraums oder des Mondes zu kaufen. Strafrecht ist hier allerdings nicht zu finden.
Die Gesetzgeber in Kanada haben nun in Hinblick auf ihre nächste Mondmission schon ein wenig in die Zukunft geschaut und das kanadische Strafrecht bis auf den Mond erweitert. Damit sind sie laut Stephan Hobe, Direktor des Instituts für Luftrecht, Weltraumrecht und Cyberrecht an der Universität Köln, das erste Land, dass die Rechtslage auf dem Erdtrabanten klar definiert. Nun gilt: Wenn Täter oder Opfer Kanadier sind oder wenn es einen Bezug zu einem Projekt gibt, an dem Kanada beteiligt ist, werden Verbrechen so behandelt, als hätten sie sich auf kanadischem Boden ereignet, erklärt Stephan Hobe.
Der erste Testlauf kündigt sich im Übrigen bereits 2024 an: Bei den NASA-Mondmissionen „Artemis II“ und „Artemis III“ ist ein kanadischer Astronaut mit an Bord. Ob auch andere Staaten ihr Rechtssystem auf das Weltall ausweiten, wird sich zeigen – spannend bleibt es auf jeden Fall!
Es gibt eine neue Portion Wissen zum Mitnehmen und Angeben. Heute geht es um die große unbekannte Weite: Wusstest du, dass es auch im Weltraum Regeln gibt?
Ein Leben auf dem Mars klingt ziemlich abstrus – so richtig vorstellen kann ich mir das noch nicht. Aber so weit von dieser Zukunftsphantasie entfernt sind menschliche Aktivitäten im Weltraum gar nicht: Forschende gehen davon aus, dass es schon in zehn Jahren erste bewohnte Stationen auf dem Mond geben wird und auch wissenschaftliche Forschungsmissionen finden regelmäßig statt.
Doch wie das immer so ist: Das Zusammentreffen von Menschen mit unterschiedlichen Interessen erhöht auch das Streitpotenzial. Was passiert also, wenn Astronauten und Astronautinnen gegen das Gesetz verstoßen? Beziehungsweise – welche Gesetze gelten auf dem Mond eigentlich?
Die Rechtslage im All ist bislang ziemlich unklar. Lediglich auf der ISS-Raumstation gelten feste strafrechtliche Regelungen. Hier hängt es dann davon ab, zu welchem Staat das Modul, also das jeweilige Zimmer der Raumstation, gehört, in welchem die Straftat stattfindet. Weiterhin kann die Staatsangehörigkeit von Opfer und Täter relevant werden, wenn es zur Strafbarkeit kommt.
Der Mond hingegen ist ein internationaler Gemeinschaftsraum und Regelungen für diesen liefert das UN-Weltraumrecht. Inbegriffen ist beispielsweise das Verbot, Teile des Weltraums oder des Mondes zu kaufen. Strafrecht ist hier allerdings nicht zu finden.
Die Gesetzgeber in Kanada haben nun in Hinblick auf ihre nächste Mondmission schon ein wenig in die Zukunft geschaut und das kanadische Strafrecht bis auf den Mond erweitert. Damit sind sie laut Stephan Hobe, Direktor des Instituts für Luftrecht, Weltraumrecht und Cyberrecht an der Universität Köln, das erste Land, dass die Rechtslage auf dem Erdtrabanten klar definiert. Nun gilt: Wenn Täter oder Opfer Kanadier sind oder wenn es einen Bezug zu einem Projekt gibt, an dem Kanada beteiligt ist, werden Verbrechen so behandelt, als hätten sie sich auf kanadischem Boden ereignet, erklärt Stephan Hobe.
Der erste Testlauf kündigt sich im Übrigen bereits 2024 an: Bei den NASA-Mondmissionen „Artemis II“ und „Artemis III“ ist ein kanadischer Astronaut mit an Bord. Ob auch andere Staaten ihr Rechtssystem auf das Weltall ausweiten, wird sich zeigen – spannend bleibt es auf jeden Fall!