Fast jeder Jugendliche und junge Erwachsene in Deutschland nutzt die sozialen Medien. Gerade auf YouTube, Twitter und Instagram sind aber nicht nur die neuesten Beiträge interessant, sondern auch die Kommentare darunter. Doch diese haben sich mit den Jahren ziemlich verändert. Ursprünglich war die Kommentarfunktion dazu da, um die Meinungen der anderen zu lesen und sich auszutauschen. Inzwischen stammen viele Kommentare von Bots, sind Eigenwerbung oder im schlimmsten Fall unschöne Hasskommentare, die zum Teil nicht nur Beleidigungen, sondern auch Hetze gegen eine bestimmte Randgruppe beinhalten.
Doch wie sollte man sich verhalten, wenn man solche Hasskommentare liest? In dieser Frage kann der auf Medien- und Presserecht spezialisierte Rechtsanwalt Dominik Höch weiterhelfen. Er empfiehlt, sich zuallererst die Frage zu stellen, ob der Kommentar wirklich strafbar oder eventuell einfach nur unverschämt, aber dennoch im Rahmen des Erlaubten ist. Dabei hilft die grobe Faustregel: Wenn es in dem Kommentar noch um die Sache geht und er keine stumpfe Beleidigung ist, dann handelt es sich meistens noch um eine zulässige Meinungsäußerung.
Außerdem rät Höch: Wenn es um die ernsthafte Beleidigung einer anderen Person geht, kann man zunächst die beleidigte Person darauf aufmerksam machen oder die beleidigende Person in einer Privatnachricht darum bitten, den Kommentar zu entfernen. Und: Auch als dritte Person kann man eine Strafanzeige stellen. Da es sich bei einer Beleidigung aber um ein Antragsdelikt handelt, reicht die Anzeige einer dritten Person allein nicht aus, damit das Vergehen strafrechtlich verfolgt wird. Anders sieht es bei Volksverhetzung aus: Da hier keine einzelne Person beleidigt wird, kann dazu jeder eine Strafanzeige stellen.
In den sozialen Medien gibt es zudem die Möglichkeit, Kommentare zu melden. „Die gemeldeten Kommentare werden nach den Kriterien der eigenen Nutzungsbedingungen überprüft. Diese weichen zum Teil von unserem Gesetz ab. Daher ist es oft schwer nachvollziehbar, warum manche Hasskommentare trotz Überprüfung stehen bleiben und andere Kommentare, die sich eigentlich noch im Rahmen halten, vom Betreiber gelöscht werden“, erläutert Höch.
Abschließend lässt sich also sagen: Sollte ein Kommentar beleidigend oder sogar volksverhetzend sein, gibt es durchaus Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. Und das sollte man auch tun. Wenn jeder die Hasskommentare nicht einfach wegklickt, sondern etwas unternimmt, kann man wirklich etwas erreichen.
Fast jeder Jugendliche und junge Erwachsene in Deutschland nutzt die sozialen Medien. Gerade auf YouTube, Twitter und Instagram sind aber nicht nur die neuesten Beiträge interessant, sondern auch die Kommentare darunter. Doch diese haben sich mit den Jahren ziemlich verändert. Ursprünglich war die Kommentarfunktion dazu da, um die Meinungen der anderen zu lesen und sich auszutauschen. Inzwischen stammen viele Kommentare von Bots, sind Eigenwerbung oder im schlimmsten Fall unschöne Hasskommentare, die zum Teil nicht nur Beleidigungen, sondern auch Hetze gegen eine bestimmte Randgruppe beinhalten.
Doch wie sollte man sich verhalten, wenn man solche Hasskommentare liest? In dieser Frage kann der auf Medien- und Presserecht spezialisierte Rechtsanwalt Dominik Höch weiterhelfen. Er empfiehlt, sich zuallererst die Frage zu stellen, ob der Kommentar wirklich strafbar oder eventuell einfach nur unverschämt, aber dennoch im Rahmen des Erlaubten ist. Dabei hilft die grobe Faustregel: Wenn es in dem Kommentar noch um die Sache geht und er keine stumpfe Beleidigung ist, dann handelt es sich meistens noch um eine zulässige Meinungsäußerung.
Außerdem rät Höch: Wenn es um die ernsthafte Beleidigung einer anderen Person geht, kann man zunächst die beleidigte Person darauf aufmerksam machen oder die beleidigende Person in einer Privatnachricht darum bitten, den Kommentar zu entfernen. Und: Auch als dritte Person kann man eine Strafanzeige stellen. Da es sich bei einer Beleidigung aber um ein Antragsdelikt handelt, reicht die Anzeige einer dritten Person allein nicht aus, damit das Vergehen strafrechtlich verfolgt wird. Anders sieht es bei Volksverhetzung aus: Da hier keine einzelne Person beleidigt wird, kann dazu jeder eine Strafanzeige stellen.
In den sozialen Medien gibt es zudem die Möglichkeit, Kommentare zu melden. „Die gemeldeten Kommentare werden nach den Kriterien der eigenen Nutzungsbedingungen überprüft. Diese weichen zum Teil von unserem Gesetz ab. Daher ist es oft schwer nachvollziehbar, warum manche Hasskommentare trotz Überprüfung stehen bleiben und andere Kommentare, die sich eigentlich noch im Rahmen halten, vom Betreiber gelöscht werden“, erläutert Höch.
Abschließend lässt sich also sagen: Sollte ein Kommentar beleidigend oder sogar volksverhetzend sein, gibt es durchaus Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. Und das sollte man auch tun. Wenn jeder die Hasskommentare nicht einfach wegklickt, sondern etwas unternimmt, kann man wirklich etwas erreichen.