Fluggastdatengesetz: Wer fliegt, gerät ins Visier

Polizeibeamten patrouillieren auf dem Flughafen
Finden die Behörden verdächtige Namen auf den Fluglisten, greifen die Beamten ein.
Datenschützern ist es ein Graus: Um Verbrechen zu verhindern, speichert und scannt das Bundeskriminalamt die Daten aller Fluggäste.
Von Chayenne Wolfframm

Bestimmt bist du schon mal an einen Ort außerhalb Deutschlands geflogen. Die Gedanken, die sich die meisten vor dem Flug machen, drehen sich darum, ob man an den Boarding Pass gedacht hat, ob die Sitzplätze genügend Beinfreiheit versprechen und um die Sorge, einen nervigen Sitznachbarn an der Seite zu haben. Daran, was mit den Daten passiert, die bei der Buchung angegeben werden müssen, denkt wohl kaum jemand.

Dabei ist es ein Fakt, dass deine ganzen Flugdaten gespeichert werden und du nichts dagegen tun kannst. Das liegt am Fluggastdatengesetz der Europäischen Union. Bei jedem Flug, mit dem du Deutschland verlässt, nach Deutschland fliegst oder in Deutschland zwischenlandest, werden nicht nur dein Reiseverlauf, dein Name und dein Geburtsdatum festgehalten, sondern unter anderem auch die Zahlungsinformationen, Rechnungsanschrift, Angaben zum Reisebüro, Anzahl und Namensangaben von Mitreisenden – insgesamt 19 Punkte sowie alle vorgenommenen Änderungen. Diese Daten werden ganze fünf Jahre lang gespeichert. Dazu muss allerdings gesagt werden, dass nach sechs Monaten so viele Daten anonymisiert werden, dass der einzelne Fluggast nicht mehr identifiziert werden kann.

Trotzdem bemängeln Datenschützer das mehrjährige Speichern und die Verknüpfung mit anderen Daten der Sicherheitsbehörden. Von einem Eingriff in die Grundrechte ist oft die Rede, auch von „Rasterfahndung“, wie ein Durchsuchen von Datenbanken nach bestimmten Merkmalen genannt wird.

Die Überprüfung liefert bisher vor allem falsche „Treffer“

Doch was genau passiert eigentlich mit den Daten? Die Airlines sammeln sie und hinterlegen sie in einer nationalen Fluggastdaten-Zentralstelle des Bundeskriminalamts. 48 Stunden vor dem Flug werden die Daten an ein Fluggastdaten-Informationssystem übermittelt, eine Art Datenbank, die von einer Software mit verschiedenen Mustern abgeglichen wird. Das Ziel: polizeilich gesuchte Personen identifizieren und Kriminalität bekämpfen. Sollte dabei eine gesuchte Person in den Fluggastdaten auftauchen, dann werden die Fluggastdaten der Person an die Sicherheitsbehörden der Länder und des Bundes weitergeleitet. Diese kümmern sich dementsprechend um das weitere Vorgehen, also die Kontrolle, Überwachung oder Festnahme der Person. So weit die Theorie.

Das klappt in der Praxis bisher nicht besonders gut. Bei den bisher übermittelten Daten von rund 1,2 Millionen Passagieren wurden knapp 95.000 Treffer erzielt. Allerdings erwiesen sich 99,7 Prozent davon in Wirklichkeit als unverdächtig, wie die Beamten bei der späteren Überprüfung von Hand herausfanden. Das erklärte das Bundesinnenministerium auf Anfrage des LINKE-Politikers Andrej Hunko. Er ist der europapolitische Sprecher seiner Partei im Bundestag und geht davon aus, dass fälschlich ins Raster geratene Personen bis zur Richtigstellung von polizeilichen Maßnahmen – Festnahme, offene oder verdeckte Kontrolle – betroffen sind. Er spricht von einer „nie da gewesenen Überwachung“, die „aberwitzig“ sei.

Wie viele Personen anschließend festgenommen oder kontrolliert wurden und ob Straftaten verhindert werden konnten, teilte das Ministerium nicht mit. Aber dass sich künftig rund 500 Beamte darum kümmern sollen, die möglichen „Treffer“ des Systems zu überprüfen.

Das BKA erteilt Auskunft, aber kaum jemand fragt nach

Wer erfahren will, welche seiner persönlichen Daten das BKA gespeichert hat, kann dort übrigens anfragen. Das haben bis Ende März allerdings nur 149 Menschen getan.

Es ist offensichtlich ein Dilemma: Im Fall des Europäischen Fluggastdatengesetzes steht der Datenschutz gegen die Vermeidung von Straftaten. Wer reist, muss sich bewusst sein, dass seine Daten von nun an gespeichert werden. Wer das nicht will, sollte mit dem Auto, Zug oder Schiff reisen.

Titelbild: Symbolbild (c) Julian Stratenschulte / dpa

Gerade volljährig geworden gehe ich gerne ins Kino und treffe mich mit Freunden. Meine Hobbys sind lesen und schreiben, was beides die Gründe sind, warum ich für funky schreibe. Schon in der Grundschule habe ich davon geträumt Journalistin zu werden und hier kann ich diesen Traum verwirklichen.