Als Kind erschien er wie ein magischer Ort, mit seinen endlosen Gängen voll fremder Menschen, leckeren Sachen und interessanten Wochenaktionen, die man am liebsten alle in den Wagen geworfen hätte: der Supermarkt. Was damals ein Highlight war, ist heute lediglich ein alltäglicher Punkt auf der To-Do-Liste und hat seinen Zauber irgendwie verloren – wohl nicht zuletzt, weil man irgendwann selbst bezahlen musste. Überraschen kann dieser Alltagsort aber trotzdem: Kennst du diese fünf Supermarkt-Fakten?
Matheo Berndt, funky-Jugendreporter
Hinter den Spiegeln
Schon mal gesehen? Manche Supermärkte haben – meist in der Nähe der Kassen – große Spiegel oder sogar ganze Spiegelwände. Was auf den ersten Blick wie eine praktische Gelegenheit erscheint, in der Schlange mal kurz die Frisur zu checken, ist aber tatsächlich ziemlich spannend: Es handelt sich um sogenannte Einwegspiegel, wie man sie aus Verhörräumen in Krimis kennt. Von der anderen Seite sind sie durchsichtig, dahinter befinden sich meist Büros. Ob um den Bedarf an neuen offenen Kassen zu überblicken oder um potentielle Ladendiebe zu überführen: Hinter den Spiegeln haben die Mitarbeitenden alles im Blick.
Ups!
Neulich ist mir im Supermarkt ein 500g-Gramm-Becher Joghurt heruntergefallen. Nicht nur waren mein Schuh und meine Socken nun mit Pfirsich-Joghurt durchtränkt, ich stand auch vor der Frage: Was mache ich jetzt? Den Joghurt mit Taschentüchern wegputzen und die Packung zur Kasse mitnehmen? Einfach gehen? Jemanden fragen? Ich erfuhr, dass ich tatsächlich nicht für den Joghurt bezahlen muss. „Kollateralschaden“, hieß es. Tatsächlich beschädigt man in diesem Moment zwar rechtlich das Eigentum des Supermarkts, dieser verlangt aber bei Versehen selten eine Erstattung. Bei größeren Schäden kommt meist die private Haftpflichtversicherung dafür auf.
Essen verboten!
Ob nun die duftenden Backwaren, das Obst oder die frisch gekühlten Getränke: Im Supermarkt dürfen grundsätzlich keine noch nicht bezahlten Waren gegessen werden – und das, obwohl sie doch praktisch verzehrbereit ausgelegt sind. Für das Personal ist dabei nämlich nicht ersichtlich, ob man als Kund*in plant, das bereits verzehrte Produkt auch noch zu bezahlen. Mit dem Öffnen von Produkten verhält es sich ähnlich. Ausnahmen machen Supermärkte meist bei Kindern – wobei das Produkt dennoch bezahlt werden muss.
Zahlen, bitte!
Auch wenn Online-Einkäufe mit Lieferdiensten immer Beliebter werden, erledigen rund 90 Prozent aller Deutschen ihre Einkäufe meist noch immer „traditionell“. 41 Prozent benötigen dafür wöchentlich über eine Stunde, 19 Prozent sogar mehr als zwei Stunden. 12,3 Prozent aller städtischen Verkehrsbewegungen werden der Kategorie „Einkaufen“ zugeschrieben. Der Online-Lebensmittelhandel erwirtschaftete 2021 fast 4 Milliarden Euro – viermal so viel wie noch im Jahr 2016. Die meistgekauften Lebensmittel in Deutschland sind mit deutlichem Abstand Nudeln und andere Teigwaren, gefolgt von Obst und Gemüse.
Geschichte
Der erste Supermarkt wurde 1915 in Memphis von Clarence Saunders eröffnet und hieß „Piggly-Wiggly“. Läden mit Selbstbedienung waren vorher eher unüblich: Eingekauft wurde in der Bäckerei, Metzgerei oder beim Tante-Emma-Laden. Dabei wurden die Waren für alle Kund*innen einzeln abgewogen und verpackt. Den Durchbruch hatte das Konzept in den USA ab dem Jahr 1930, auch in Deutschland wurde bereits einige Jahre später die erste Selbstbedienungsfiliale eröffnet – allerdings ließ die Nachfrage damals noch zu wünschen übrig. Es dauerte bis Anfang der 1960er-Jahre, bis das Konzept „Supermarkt“ auch in Deutschland wirklich Anklang fand.
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Hinter den Spiegeln
Schon mal gesehen? Manche Supermärkte haben – meist in der Nähe der Kassen – große Spiegel oder sogar ganze Spiegelwände. Was auf den ersten Blick wie eine praktische Gelegenheit erscheint, in der Schlange mal kurz die Frisur zu checken, ist aber tatsächlich ziemlich spannend: Es handelt sich um sogenannte Einwegspiegel, wie man sie aus Verhörräumen in Krimis kennt. Von der anderen Seite sind sie durchsichtig, dahinter befinden sich meist Büros. Ob um den Bedarf an neuen offenen Kassen zu überblicken oder um potentielle Ladendiebe zu überführen: Hinter den Spiegeln haben die Mitarbeitenden alles im Blick.
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Essen verboten!
Ob nun die duftenden Backwaren, das Obst oder die frisch gekühlten Getränke: Im Supermarkt dürfen grundsätzlich keine noch nicht bezahlten Waren gegessen werden – und das, obwohl sie doch praktisch verzehrbereit ausgelegt sind. Für das Personal ist dabei nämlich nicht ersichtlich, ob man als Kund*in plant, das bereits verzehrte Produkt auch noch zu bezahlen. Mit dem Öffnen von Produkten verhält es sich ähnlich. Ausnahmen machen Supermärkte meist bei Kindern – wobei das Produkt dennoch bezahlt werden muss.
Zahlen, bitte!
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