Oft sehen wir uns im Alltag mit ungewöhnlichen Vorschriften und Gesetzen konfrontiert, die für Stirnrunzeln oder sogar Belustigung sorgen. Bei diesen fünf Verboten in europäischen Ländern fragt man sich jedoch ernsthaft, mit welchem Hintergedanken sie erlassen wurden.
Felix Krassa, funky-Jugendreporter
So heißt doch kein Schwein!
Napoleon ist für sich genommen schon ein recht ungewöhnlicher Name. Noch fernliegender wäre es, ein Schwein nach dem weltberühmten Feldherrn und Kaiser zu benennen. In Frankreich soll dies tunlichst vermieden werden, weswegen es per Gesetz verboten ist, sein Schwein „Napoleon“ zu nennen. Diese Vorschrift steht sinnbildhaft für die noch immer große Verehrung Napoleons in der französischen Gesellschaft – und für das nach wie vor große Imageproblem des Schweins.
Keine High Heels auf der Akropolis
In Griechenland gibt es viele antike Stätten, die jedes Jahr von Millionen Menschen besucht werden. Doch der Massentourismus führt auch zu Schäden an den antiken Bauten und Kunstwerken, weshalb sie explizit geschützt werden müssen. Der Schaden nahm anscheinend derart verheerende Ausmaße an, dass man sich 2009 gezwungen sah, das Tragen von Absatzschuhen auf der Athener Akropolis und an anderen antiken Plätzen in Griechenland zu verbieten.
Hundeverbot in Island
Klingt absurd, ist aber tatsächlich Realität. Des Menschen bester Freund ist in der isländischen Hauptstadt Reykjavik nicht so gern gesehen wie im Rest Europas. Eine 1971 verabschiedete Regelung untersagte Privatpersonen den Besitz von Hunden zunächst ganz. Im Laufe der Jahre wurde das Gesetz ein wenig aufgeweicht, sodass es heutzutage wieder möglich ist, Hunde zu halten – allerdings nur mit Anmeldung und gegen Zahlung einer Gebühr. Außerdem müssen, wenn man in einem Mietshaus wohnt, mindestens zwei Drittel der Hausgemeinschaft zustimmen.
Betrunken im Pub? – Verboten!
Was zunächst wie ein Widerspruch in sich klingt, ist im Vereinigten Königreich tatsächlich gesetzlich geregelt. Dort existiert eine Vorschrift, die das Betrunkensein in gastronomischen Einrichtungen mit Schankerlaubnis unter Strafe stellt. Diese Regel diente vermutlich einmal der Wahrung der öffentlichen Ordnung, ob sie heute noch wirklich durchgesetzt wird, ist jedoch schwer vorstellbar…
Strafe bei leerem Tank
Zu guter Letzt gibt es auch bei uns in Deutschland einige seltsame Regeln. So ist es zum Beispiel nicht erlaubt, dass einem als Autofahrer:in auf der Autobahn der Sprit ausgeht. Bleibt man deswegen stehen und verursacht möglicherweise sogar Chaos auf der Straße, kann die Polizei eine Geldstrafe verhängen. Der Hintergrund ist, dass die Verkehrsteilnehmer:innen stets darauf achten sollen, ausreichend Benzin für die geplante Strecke zu haben, um den Verkehr nicht zu behindern. Ganz schön streng!
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Betrunken im Pub? – Verboten!
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